Achtung betrifft Österreich Kennt jemand die neue Regelung ?

Würde so wie es gemacht wird aber keinen Sinn ergeben

Bsp:
1s: 25km/h / Motor laut Xiaomi nominal: 300W und muss somit versichert werden.
M365: 25km/h / Motor laut Xiaomi nominal: 250W ist einem E-Fahrrad gleichzusetzen.
Wenn wir über die Sinnhaftigkeit von politischen Entscheidungen redeten, bräuchten wir ein extra Forum.
Es wäre aber durchaus möglich, die Versicherungspflicht von der Wattzahl und nicht von den km/h abhängig zu machen. Die müssten das einfach in einer Sitzung beschliessen und durch is das Ding.
 
Wenn wir über die Sinnhaftigkeit von politischen Entscheidungen redeten, bräuchten wir ein extra Forum.
Es wäre aber durchaus möglich, die Versicherungspflicht von der Wattzahl und nicht von den km/h abhängig zu machen. Die müssten das einfach in einer Sitzung beschliessen und durch is das Ding.
Ja da hast du natürlich recht.

Andererseits sind die E-Roller in Österreich ja quasi gleichzusetzen mit den E-Fahrrädern - was bedeutet man kann selbst daran rumbasteln solange man die StVo Vorschriften einhält.
Man entfernt einfach den Aufkleber mit der Angabe der Leistung und hat wenn man gefragt wird einen 250W Motor verbaut. Solange auf dem Motor dann nichts gegenteiliges angegeben wurde kann einem keiner (mit angemessenem Aufwand) das Gegenteil beweisen. Eben so wie bei Fahrräden mit E- Umrüstsetzen. Und wenn das Ding dann bei der Kontrolle nicht mehr als 25 geht wird der Roller sicher nicht beschlagnahmt werden.
Und schon haben wir wieder eine typisch österreichische Lösung 🙈

Interessanter ist die Sachlage bei meinem Vsett:
Dieser ist mit 600W nominal eindeutig raus - Hier habe ich aber vom Importeur sowie Inverkehrbringer eine schriftliche Bestätigung mit Seriennummer dass er der gesetzlichen Norm entspricht und legal im Straßenverkehr bewegt werden darf 🤔
 
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Interessanter ist die Sachlage bei meinem Vsett:
Dieser ist mit 600W nominal eindeutig raus - Hier habe ich aber vom Importeur sowie Inverkehrbringer eine schriftliche Bestätigung mit Seriennummer dass er der gesetzlichen Norm entspricht und legal im Straßenverkehr bewegt werden darf 🤔
Und das ist der wirklich interessante Punkt - somit hätte dein Händler dir den Scooter unter der Vorspiegelung falscher Tatsachen verkauft, und wäre eigentlich zur Rücknahme verpflichtet - ganz zu schweigen von einem Regress bei auftretenden Strafen die du bekommst.

Und da dies auch den deutlich größerem E-bike Markt betrifft, gehe ich davon aus das sich manche Händler wohl mit allen rechtlichen Möglichkeiten gegen diese neue Lage wehren, und wohl zumindest einen Bestandsschutz durchboxen werden um Millionenkosten zu verhindern.

Zum Video an sich:
Interessant fand ich die Aussage von den Halbkn…s, das sie verschiedene Stellen wie TÜV und Co kontaktiert haben, um zu erfragen ob diese Stellen die Nennleistung eines Scooter messen können - die Antwort war bei allen: Nein.

Wie zur Hölle will die Polizei dann bei einer Kontrolle die Wattzahl genau prüfen, googeln des Produktnamens?😂
Das sehe ich mir an das sie damit vor Gericht durchkommen🤦🏻‍♂️😂
Dann klebe ich mir einfach einen Sticker auf den Scooter mit „max 600Watt“ und gut ist, denn die Polizei muss mir dann nachweisen das er mehr kann - viel Spaß dabei, wenn das nicht mal der TÜV kann😂🤦🏻‍♂️
 
Screenshot_2023-07-05-22-39-58-98_3aea4af51f236e4932235fdada7d1643.jpg


Die Investition könnte sich lohnen 🤡
 
Ist halt die Frage warum es keiner ahndet, weil die Regelung gilt seit 2022 liegt es vll an der StVO Regelung für E scooter in Ö. Die könnten sich ne goldene Nase verdienen.
 
Also ich bin Österreicherin - und das ist hier absolut kein Thema ! NIRGENDS steht irgendwas wo drüber, außer halt in so Scooter-Enthusiastenkreisen so wie hier ! Hier gibts außerdem tonnenweise Scooter, da ab 12 und ohne Versicherung oder irgendwas erlaubt. Dh, außerhalb dieser Bubble ist das in keinster Weise bekannt (oder wenn wird es von allen Beteiligten ignoriert).

Übrigens entsprechen nicht einmal die neu gekauften Scooter der österreichischen Polizei (dh vom Staat selber !!) diesen Regeln - ganz zu schweigen von den neuen Leihscooter-Flotten SÄMTLICHER Anbieter in Wien, die wurden gerade alle erneuert weil verpflichtend mit Blinkern ausgestattet. Also nein es werden definitiv nicht alle Scooter in Ö irgendwie eingezogen, ich weiß nicht wie immer solche Gerüchte auftauchen ! Wenn das Gesetz so nicht passt wie es ist und das jetzt aufgefallen ist, wird das wie auch immer repariert werden. Falls das mit irgendwelchen Änderungen für Besitzer einhergehen sollte, wird das entweder nur für Neugeräte gelten oder mit Übergangsfristen ausgestaltet werden.
 
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Nirgends is gut :)


Lies dich da mal durch - inkl. Links - und dann darfst hier gern deine Interpretation kund tun :)

Edit: Der Vergleich mit den Polizeiscootern hinkt, wenn sie den "im Einsatz" oder "auf Streife" verwenden, da sie auch ohne Blaulicht und Folgetonhorn Sonder- und Wegerecht haben! Ich meine aber gelesen zu haben, dass die nur zum "Hin-und-Her-Fahren" zwischen den Dienststellen o.Ä. verwendet werden (sollen) - wie´s da aussieht 🤷‍♂️
 
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Edit: Der Vergleich mit den Polizeiscootern hinkt, wenn sie den "im Einsatz" oder "auf Streife" verwenden, da sie auch ohne Blaulicht und Folgetonhorn Sonder- und Wegerecht haben! Ich meine aber gelesen zu haben, dass die nur zum "Hin-und-Her-Fahren" zwischen den Dienststellen o.Ä. verwendet werden (sollen) - wie´s da aussieht 🤷‍♂️
Nein das steht nirgends, im Sinne von "in der Presse" bzw so daß irgendwer der KEIN Scooter-Enthusiast ist das lesen könnte/weiß. Schon klar daß es "irgendwo" steht, aber nicht so daß es der Öffentlichkeit in irgendeinerweise bekannt wäre - bzw noch viel weniger daß danach gestraft würde. Wie gesagt, nicht einmal die Polizei-eigenen Scooter entsprechen dem, und auch nicht die Leihscooter - geschweige denn irgendwelche privaten, legal verkauften Scooter.

Würde der Gesetzgeber das jetzt anders auslegen wollen als bisher, im Sinne von "breitenwirksam bekannt und exekutiert", so wie das beim 25 km/h Limit zb ist, müssten sie das definitiv erstmal bekannt machen, mit Übergangsfristen für bestehende Geräte etc.
 
Im Internet dazu gefunden:

Auf meine letzte E-Mail hin habe ich heute ein Schreiben retour erhalten von der ÖAMTC-Rechtsabteilung:

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Mit 21.04.2023 trat eine KFG Novelle in Kraft, welche unter anderem folgendes regelt:

§ 1 Abs. 2a Z 1 KFG lautet: „1. einer Nenndauerleistung von nicht mehr als 250 Watt und“

„Erläuternde Bemerkungen:

1. Bei der Abgrenzung, welche Fahrzeuge als Kraftfahrzeuge gelten und welche als Fahrräder, wird in Hinkunft auf die Nenndauerleistung anstelle der höchsten zulässigen Leistung abgestellt.

Für Fahrzeuge, die die bisherigen Kriterien erfüllt haben (höchste zulässige Leistung nicht mehr als 600 Watt und Bauartgeschwindigkeit nicht mehr als 25 km/h) sollte diese Änderung keine Auswirkungen haben, da schon im Jahr 2009 erlassmäßig klargestellt worden ist, dass davon ausgegangen werden kann, dass bei Fahrzeugen mit einer Nenndauerleistung von nicht mehr als 250 Watt die am Hinterrad (Antriebsrad) abgegebene Leistung nicht mehr als 600 Watt beträgt.

Mit der aktuell beschlossenen 41. Novelle des Kraftfahrgesetzes (KFG) wird eine leichte Änderung bei Elektrofahrrädern und E-Rollern vorgenommen.

Bisher war ein Elektrofahrzeug von den Regelungen des KFG ausgenommen und somit „Fahrrad“ nach der Straßenverkehrsordnung StVO, wenn die maximale Leistung 600 Watt nicht übersteigt.

Neu ist, dass die Nenndauerleistung nicht höher als 250 Watt sein darf. Die beiden Werte „passen“ gut zusammen, eine wesentliche Änderung wird in der Praxis nicht erfolgen. Die Nenndauerleistung von 250 Watt entspricht aber dem europäischen Standard, erklärt Chefjurist Mag. Martin Hoffer. Um Unklarheiten auszuschließen hat der Gesetzgeber in den Erläuterungen zur Novelle festgehalten, dass Fahrzeuge, die nach den alten Regelungen als „Fahrrad“ galten, auch weiterhin so zu betrachten sind, selbst wenn die Nenndauerleistung höher sein sollte.“

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Am meisten holt mich der letzte Satz ab, genauso wie er mich tatsächlich in Unsicherheit lässt.

Tja wir werden sehen, ich habe mir jedenfalls einen 250 Watt Sticker besorgt, kann ja auf meinen Scooter kleben was ich will 🫠
Solange in Wien die Essenslieferanten auf den Fahrradwegen mit ihren Bikely E-Scooter rumfahren dürfen, mache ich mir mit meinem Ninebot keine Sorgen.
 
Nein das steht nirgends, im Sinne von "in der Presse" bzw so daß irgendwer der KEIN Scooter-Enthusiast ist das lesen könnte/weiß. Schon klar daß es "irgendwo" steht, aber nicht so daß es der Öffentlichkeit in irgendeinerweise bekannt wäre - bzw noch viel weniger daß danach gestraft würde. Wie gesagt, nicht einmal die Polizei-eigenen Scooter entsprechen dem, und auch nicht die Leihscooter - geschweige denn irgendwelche privaten, legal verkauften Scooter.

Würde der Gesetzgeber das jetzt anders auslegen wollen als bisher, im Sinne von "breitenwirksam bekannt und exekutiert", so wie das beim 25 km/h Limit zb ist, müssten sie das definitiv erstmal bekannt machen, mit Übergangsfristen für bestehende Geräte etc.
Glaubst du, hier in DE wird jede Gesetzesänderung gleich landesweit durch die Presse gejagt? 🤣
Erst die Änderung, dann laufen irgendwelche Händler oder Verbände oder Gewerkschaften Sturm- wenn die ersten betroffenen Privatpersonen betroffen sind und sich an diese wenden- und DANN erst schießt sich die "Presse für das gemeine Volk" darauf ein. Wird also noch kommen 🙃
 
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Im Internet dazu gefunden:



Tja wir werden sehen, ich habe mir jedenfalls einen 250 Watt Sticker besorgt, kann ja auf meinen Scooter kleben was ich will 🫠
Ja, und relevant ist der letzte Satz: demnach werden Geräte die nach der alten Regelung erlaubt waren auch weiterhin als Fahrrad gesehen, auch wenn sie mehr als 250 W haben. Laut Erläuterung zur Novelle. Österreichische Lösung halt...
 
Läuft es dann auf zwei verschiedene Typen Leihscooter auch innerhalb eines Anbieters raus ? Denn Scooter, die ab jetzt neu angeschafft werden, fallen ja wahrscheinlich nicht nachträglich unter die alte Regelung? 🤔

Österreicher... immer so kompliziert 🤣🤣
 
Läuft es dann auf zwei verschiedene Typen Leihscooter auch innerhalb eines Anbieters raus ? Denn Scooter, die ab jetzt neu angeschafft werden, fallen ja wahrscheinlich nicht nachträglich unter die alte Regelung? 🤔

Österreicher... immer so kompliziert 🤣🤣
Doch. Weil die Richtlinie ja nicht sagt, daß nur bereits vorhandene Scooter weiterhin als Fahrrad gelten, sondern ALLE die unter der bisherigen Regel als Fahrrad gelten. Dh das bleibt so.

So wie ich das lese, ist das einfach so eine EU-Richtlinie die in Richtung von Harmonisierung der Scooter in Europa gehen soll. Dh a la longue werden Scooter wohl 250 Watt haben in Europa wenn ich das richtig lese.
 
Doch. Weil die Richtlinie ja nicht sagt, daß nur bereits vorhandene Scooter weiterhin als Fahrrad gelten, sondern ALLE die unter der bisherigen Regel als Fahrrad gelten. Dh das bleibt so.

So wie ich das lese, ist das einfach so eine EU-Richtlinie die in Richtung von Harmonisierung der Scooter in Europa gehen soll. Dh a la longue werden Scooter wohl 250 Watt haben in Europa wenn ich das richtig lese.
Sehe ich anders - es heisst ja "alte Regel".. d.h. diese Regel existiert nicht mehr und wurde durch die neue Regel ersetzt. Somit ist es für NEUE Scooter nicht mehr möglich, die gemäß der alten Regel zuzulassen - sonst bräuchte man die neue ja nicht 🙃
 
Sehe ich anders - es heisst ja "alte Regel".. d.h. diese Regel existiert nicht mehr und wurde durch die neue Regel ersetzt. Somit ist es für NEUE Scooter nicht mehr möglich, die gemäß der alten Regel zuzulassen - sonst bräuchte man die neue ja nicht 🙃
Es gelten -quasi aktuell- beide. Alles was bisher ein Fahrrad war bleibt erlaubt. Es steht NICHT, daß das nicht für Neugeräte gilt (bei Kauf).
Es mag aber sein, daß wenn Scooter neu in Europa auf den Markt kommen, dh bei kompletter Neuzulassung, die das dann erfüllen müssen.

Also quasi, daß es eine Art Übergangsregelung ist, weil nach und nach nurmehr Geräte in Europa zugelassen werden die das erfüllen.

Das ist m.E. auch eine pragmatische und gute Lösung. Vermutlich da um keine Scooter im Umlauf zu haben die dann getunt sehr hohe Geschwindigkeiten und Beschleunigung zu erreichen.