Nur wenn es eine Freigabe vom Hersteller für diese Bremse gibt, sie an E-Bikes verwenden zu dürfen und kein Eingriff in die Fahrzeugelektronik stattfindet. Was aber durch andere Bremsgriffe schon erledigt ist. Und ja, es interessiert nicht, dass sich die "Sicherheit" theoretisch dadurch erhöht, es ist ein Eingriff in ein sicherheitsrelevantes Teil und durch die Kopplung der Bremsgriffe mit der Fahrzeugelektronik
faktisch nicht möglich ohne Einzelabnahme!
Für Veränderungen gelten, durch die eKFV, die gleichen Regeln wie für elektromotorisch unterstützte Fahrräder nach EN15194 und dadurch ff. EN14764 was mechanische Bremsen angeht.
Die ganze Thematik ist
sehr komplex und ich möchte deshalb darum bitten weitere Nachfragen zu dem Thema in einem neuen Thread zu erörtern und nicht hier, wo es um den Legend in seiner Auslieferungsform geht,
Danke.