Rechtliches & Rollerverkauf um die Scooterhacking Firmware

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Okay, aber es wird hier doch ganz automatisch umgebrochen? Oder zooms du im Texteditor noch weiter rein?

Diese Beträge hier zum Schreibstil sollten dann natürlich alle gelöscht werden, wenn wir das geklärt haben :ROFLMAO:
 
ich schreibe es nochmals ... in meiner Betriebserlaubnis wird keine Dauerleistung u.s.w. aufgeführt.

Spiele ich nun mit SHU die SHFW auf und stelle darin die zulässigen Parameter ein, sind die Vorgaben der Betriebserlaufnis erfüllt und es ist kein Erlöschen der Betriebserlaubnis zu befürchten (meine Auslegung)

Würde man nun die Motor-Dauerleistung beim Ninebot G30D 2 von serienmäßig 350 Watt auf 500 Watt erhöhen (nicht die Maximalleistung), dann würden die in der Betriebserlaubnis aufgeführten 350 Watt zwar überschritten, doch da damit weder die Höchstgeschwindigkeit selbst verändert wird, ebenso keine Lärm- oder Abgasveränderung vorliegt, "sollte" sogar das möglich sein. Aber das kommt dann ggf wieder auf die Auslegung des Richters an ... wie eigentlich alles vor Gericht.
 
Jede Firmware wird aber vom KBA abgenommen, deine modifizierte ist das nicht.
 
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Jede Firmware wird aber vom KBA abgenommen, deine modifizierte ist das nicht.

das mag sein, doch wie bereits ausreichend verlinkt, bedeutet einen geänderte Firmware nicht, dass deshalb die Betriebserlaubnis erlischt, so lange ich die Firmware wieder mit den zulässigen Parametern programmiere.

Und nochmals ... damit änderen sich weder die Maximalgeschwindigkeit, noch das Lautstärke, Leistung, Abgas u.s.w. --- und nur mit diesen Veränderungen würde die Betriebserlaubnis erlöschen.
 
Du fährst ein EKFV mit einer Firmware, die nicht vom KBA abgenommen worden ist. Damit erlischt logischerweise die Betriebserlaubnis und du bist illegal unterwegs. Ob du da nun die Peakleistung, die Lautstärke vom Bestätigungston oder die Nenndauerleistung anpasst ist total egal.
 
Du fährst ein EKFV mit einer Firmware, die nicht vom KBA abgenommen worden ist. Damit erlischt logischerweise die Betriebserlaubnis und du bist illegal unterwegs. Ob du da nun die Peakleistung, die Lautstärke vom Bestätigungston oder die Nenndauerleistung anpasst ist total egal.

Dahinter steckt schon eine gewisse Logik, doch nach meinem Wissensstand ist die SHFW eigentlich nur eine etwa abgeänderte org. Firmware (so wurde es hier jedenfalls mal geschrieben). Klar ... die wurde damit schon verändert, doch das passiert letztlich auch mit einer org. Firmware eines Autoherstellers, wenn ich diese z.B. bei Audi/VW mit VCDS (Diagnose und Programmiersoftware für VAG) umprogrammiere. Fängt damit an, dass ich Kleinigkeiten wie Sitzheizung, Nachleuchtzeiten der Scheinwerfer u.s.w. us.f., bis hin zu Veränderungen der Start-Stop-Einrichtung vornehmen kann. Bei z.b. einem dauerhaften Abschalten von Start-Stop würde auch die Betriebserlaubnis erlöschen, da dies "vermeintlich" das Abgasverhalten verändert. Aber wenn ich meine Sitzheitzung damit umprogrammiere, dann sind wir uns sicher einig, dass das die Betriebserlaubnis nicht zum erlöschen bringt.

Im Umkehrschluss ... wenn ich also meine Herstellersoftware im PKW in bestimmten Bereichen umprogrammieren darf, dann müsste das 1:1 für den E-Scooter gelten. Nur eben, wenn ich am PKW "relevante" Veränderungen wie Höchstgeschwindigkeit, Leistung, Abgas, Auspuffklappe u.s.w. umprogrammiere (egal ob durch einen einfache Veränderung der Firmware, oder durch eine komplett selbst geschriebene Firmware), dann wäre das wie beim E-Scooter einen V/max Anhebung u.s.w.
 
Du fährst ein EKFV mit einer Firmware, die nicht vom KBA abgenommen worden ist
Die Firmware ist nicht Bestandteil der ABE.
Sie ist nur Bestandteil der Prüfung zum erteilen der ABE. Wie auf den letzten Seiten nachzulesen ist. Für die Erteilung der ABE muss die Firmware vor Manipulation geschützt sein, dieser Schutz ist nur für die Erteilung relevant.
Umgeht man diesen Schutz und verändert man im Anschluss Aspekte aus der ABE wie Nennleistung oder maximal Geschwindigkeit erlischt die ABE.
Umgeht man den Schutz aber die Werte entsprechen der ABE ist diese auch weiterhin bzw wieder gültig sollte man die Werte zurück gesetzt haben.

Daraus resultierend wird falls ein scooter kontrolliert und ein Gutachten erstellt wird, geprüft ob der scooter den Angaben der ABE entspricht.
 
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Na wenn ihr das meint… Wundert mich dann, wieso jedes Firmware Update dem KBA zugeschickt wird zur Prüfung und es vorher nicht veröffentlich werden darf. Aber ihr habt da wohl mehr Infos zu :)
 
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Na wenn ihr das meint… Wundert mich dann, wieso jedes Firmware Update dem KBA zugeschickt wird zur Prüfung und es vorher nicht veröffentlich werden darf. Aber ihr habt da wohl mehr Infos zu :)
Aufgrund des Paragraphen 7 der ekfv kann dies durchaus sein.
Die Infos findest du hier auf den bescheidenen 2 Seiten. Wenn du weitere hast, teile diese doch bitte genauso mit uns. Ich lass mich wirklich gerne eines besseren belehren und habe nun doch oft genug darum gebeten.
Das deutsche Gesetze oft Auslegungssache sind und von Richter zu Richter unterschiedliche Urteile erzeugen ist bekannt. Genauso gibt es ziemlich spezifische... Die sehe ich hier aber nicht, im Gegenteil
 
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Na wenn ihr das meint… Wundert mich dann, wieso jedes Firmware Update dem KBA zugeschickt wird zur Prüfung und es vorher nicht veröffentlich werden darf. Aber ihr habt da wohl mehr Infos zu :)
AAufgrund welcher Grundlage sollten die das tun wenns in der ABE nicht geprüft wird?
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Man müsste rausfinden was in der
DIN 15194 drinsteht.
Aber das Teil kostet massiv Geld.
 
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Wenn der Controller mehr A liefert werden die Kabel/Verbinder etc. auch dementsprechend dimensioniert werden müssen. Gibt ja genug Tuning Berichte wo es auf einmal schmort unterm Trittbrett. Die Kabel/Anschlüsse/Leiterbahnen sind ggf. gar nicht ausgelegt für 1000 Watt und mehr.

Ich weiß auch nicht inwiefern ihr in die Berichte von den ABEs geschaut habt (nicht nur auf die Datenbestätigung) bzw. auf die ganzen Gutachten der verwendeten Teile. So ein Controller wird ja auch mit einem Output geprüft, beim VMAX VX2 z.B. 21A (bei 48V). Wenn man dort auf einmal 25A durchjagt, wäre das Gutachten hinfällig und somit auch die ABE des ganzen Scooters. Und nix anderes macht man schließlich, indem man die Peak Power in der Firmware anpasst.
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Wenn man in die Ninebots einen US Controller einbaut ist die ABE schliesslich auch futsch. Auch wenn man eine deutsche Firmware flasht.
 
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Weil der Controller teil
Der ABE ist aber bei der Software ist das nicht genau definiert.
DIN 15194 die kann alle Fragen auflösen.
Bis dahin drehen wir und im Kreis.
 
Die Software ist aber Teil des Controllers. Die steuert die Leistungsabgabe etc. Ohne Software hat der Controller keine Funktion.
 
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So hab da was gefunden aber bin zu dumm es komplett dar zustellen was das KBA so treibt in Bezug auf
ABE zu leihscooter.

Software warbisher nicht Gegenstand der Anträge auf eine Betriebserlaubnis beim Kraftfahrt-Bundesamt gewesen, schreibt dazu das Ministerium knapp auf eine Anfrage. Konkrete Fragen beantwortet die Behörde nicht. Man sei an dem Thema dran, befände sich in enger Abstimmung mit den Fachabteilungen
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Was das heisst wissen wir alle.
 
Das ist aus einem Artikel von Mitte 2019. Damals gab es wohl noch keine Prüfung, das wurde dann nachgeholt (auch bei sich bereits im Verkehr befindlichen Geräten).
 
Würde man nun die Motor-Dauerleistung beim Ninebot G30 von serienmäßig 350 auf 500 Watt erhöhen (nicht die Maximalleistung), ...
Die Dauerleistung eines Motors ist technisch bedingt, nicht etwa softwaretechnisch! Da lässt sich nichts erhöhen! Natürlich kann der jeweilige Motorenhersteller bei seinen Angaben flunkern usw., aber softwaretechnisch lässt sich da nun mal nichts "nachjustieren". Das klappt(e) nur dann, wenn die Software des Controllers den Motor drosseln wurde, was aber im Bereich der zugelassenen E-Scooter eher unüblich ist; zumindest dann, wenn gar kein stärkeres, sonst aber baugleiches Modell am Markt existiert.
 
So ein Controller wird ja auch mit einem Output geprüft, beim VMAX VX2 z.B. 21A (bei 48V). Wenn man dort auf einmal 25A durchjagt, wäre das Gutachten hinfällig und somit auch die ABE des ganzen Scooters. Und nix anderes macht man schließlich, indem man die Peak Power in der Firmware anpasst.
Korrekt. Die Frage ist aber was passiert wenn du die peak Power und halt sämtliche anderen Werte (wieder) auf original setzt.
In meinem Verständnis der aktuellen Gesetzeslage besteht die ABE dann (wieder)
 
Korrekt. Die Frage ist aber was passiert wenn du die peak Power und halt sämtliche anderen Werte (wieder) auf original setzt.
In meinem Verständnis der aktuellen Gesetzeslage besteht die ABE dann (wieder)
Wenn du eine OFW Firmware flashst (vanilla oder app) hast du natürlich eine Betriebserlaubnis. Wenn du dir rein theoretisch eine eigene Firmware entwickeln würdest, die quasi „das gleiche“ macht wie die OFW, hättest du keine Betriebserlaubnis mehr.
 
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Wenn du eine OFW Firmware flashst (vanilla oder app) hast du natürlich eine Betriebserlaubnis. Wenn du dir rein theoretisch eine eigene Firmware entwickeln würdest, die quasi „das gleiche“ macht wie die OFW, hättest du keine Betriebserlaubnis mehr.
Und da widerspreche ich halt nach meinem Verständnis der Gesetze.
Die vanilla ist im übrigen auch eine "eigene" mit den Standardwerten und keine originale vom Hersteller
 
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