Jede Firmware wird aber vom KBA abgenommen, deine modifizierte ist das nicht.
Du fährst ein EKFV mit einer Firmware, die nicht vom KBA abgenommen worden ist. Damit erlischt logischerweise die Betriebserlaubnis und du bist illegal unterwegs. Ob du da nun die Peakleistung, die Lautstärke vom Bestätigungston oder die Nenndauerleistung anpasst ist total egal.
Die Firmware ist nicht Bestandteil der ABE.Du fährst ein EKFV mit einer Firmware, die nicht vom KBA abgenommen worden ist
Aufgrund des Paragraphen 7 der ekfv kann dies durchaus sein.Na wenn ihr das meint… Wundert mich dann, wieso jedes Firmware Update dem KBA zugeschickt wird zur Prüfung und es vorher nicht veröffentlich werden darf. Aber ihr habt da wohl mehr Infos zu![]()
AAufgrund welcher Grundlage sollten die das tun wenns in der ABE nicht geprüft wird?Na wenn ihr das meint… Wundert mich dann, wieso jedes Firmware Update dem KBA zugeschickt wird zur Prüfung und es vorher nicht veröffentlich werden darf. Aber ihr habt da wohl mehr Infos zu![]()
Die Dauerleistung eines Motors ist technisch bedingt, nicht etwa softwaretechnisch! Da lässt sich nichts erhöhen! Natürlich kann der jeweilige Motorenhersteller bei seinen Angaben flunkern usw., aber softwaretechnisch lässt sich da nun mal nichts "nachjustieren". Das klappt(e) nur dann, wenn die Software des Controllers den Motor drosseln wurde, was aber im Bereich der zugelassenen E-Scooter eher unüblich ist; zumindest dann, wenn gar kein stärkeres, sonst aber baugleiches Modell am Markt existiert.Würde man nun die Motor-Dauerleistung beim Ninebot G30 von serienmäßig 350 auf 500 Watt erhöhen (nicht die Maximalleistung), ...
Korrekt. Die Frage ist aber was passiert wenn du die peak Power und halt sämtliche anderen Werte (wieder) auf original setzt.So ein Controller wird ja auch mit einem Output geprüft, beim VMAX VX2 z.B. 21A (bei 48V). Wenn man dort auf einmal 25A durchjagt, wäre das Gutachten hinfällig und somit auch die ABE des ganzen Scooters. Und nix anderes macht man schließlich, indem man die Peak Power in der Firmware anpasst.
Wenn du eine OFW Firmware flashst (vanilla oder app) hast du natürlich eine Betriebserlaubnis. Wenn du dir rein theoretisch eine eigene Firmware entwickeln würdest, die quasi „das gleiche“ macht wie die OFW, hättest du keine Betriebserlaubnis mehr.Korrekt. Die Frage ist aber was passiert wenn du die peak Power und halt sämtliche anderen Werte (wieder) auf original setzt.
In meinem Verständnis der aktuellen Gesetzeslage besteht die ABE dann (wieder)
Und da widerspreche ich halt nach meinem Verständnis der Gesetze.Wenn du eine OFW Firmware flashst (vanilla oder app) hast du natürlich eine Betriebserlaubnis. Wenn du dir rein theoretisch eine eigene Firmware entwickeln würdest, die quasi „das gleiche“ macht wie die OFW, hättest du keine Betriebserlaubnis mehr.