10 meter darf man, sonst ist's offiziell falsch. Und nein die reichen bei 25-30 nicht, aber das Fahren wir ja auch offiziell nie ^^.5 Meter
Und ja es ist völlig egal, nur das die zugelassen Lampen halt oberhalb des Lichtkegels nicht weiter Strahlen dürfen.
Es gibt zugelassenes Fernlicht, aber halt als nischen Premiumfunktion handgefertigt von arischen Ingeneursstudentinnen und entsprechend 200€ + teuer. Die haben halt im Abblendlicht ne scharfe kannte und dann ne zweite Led die drüber strahlt (und blendet)
edit: stimmt garnicht, die iq-xs high beam steht bei 130 ovp, aber die ist mir persönlich zu schmal.
und die "halbe höhe nach 5m" aka zentrum-des-Kegels-nach-10m-am-boden Regel ist vor drei Jahren gestrichen worden. gut, dann darf ich ja alles anleuchten was unterhalb der lampe liegt... pech das gerade sportwagen so niedrig sind :]
edit²:
- § 67 StVZO ab 01.06.2017, abs.3 Satz 2Der Scheinwerfer muss so eingestellt sein, dass er andere Verkehrsteilnehmer nicht blendet.
Menno, spielverderber
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