Fragen zu einer Polizeikontrolle

Welchen Trick gibt es denn in Bezug auf das Rückwärtsdrehen des hinteren Rades (Motor) um danach mehr als 20 km/h zu fahren - ist da etwas an mir vorbeigegangen?
Kennst du nicht diese Spielzeugautos, die man nach hinten zieht und die dann richtig Vollgas geben? Vielleicht haben die Beamten diese in ihrem Training benutzt - das Prinzip muss sich ja auf den Roller übertragen lassen. ;)

Ich mach hier natürlich Spaß.
 
Sowas würde ich überhaupt nicht ansprechen, am besten Ahnungslos stellen und nicht mehr sagen als gefragt wird, sonst redet Man sich unter Umständen um Kopf und Kragen.
Vielleicht hast Du den wesentlichen Teil überlesen „Ich fahre ohne CFW“ ganz normal Serie, deshalb brauche ich auch kein Glück in dieser Angelegenheit 👍🏻
 
Das rückwärtsdrehen um den Geber 2 mal zu betätigen ist gängig bei den Chips der E-bikes - z.B. Bosch. Also garnicht mal so abwegig, es einmal zu probieren. Ich hätte die viel mehr gefragt, was denn nun das Problem ist. Anhalten und ausprobieren bis man was findet ist nicht. Entweder der Grund war zu schnelles fahren oder was anderes, dann wird das geandet mit folgen aber wenn das nicht der Fall ist, dann ist auch nix mit "der könnte ja evtl was am Roller haben". Zum Zeitpunkt der Kontrolle ist das Ding 20 gefahren und hat damit die Vorgaben erfüllt, Ende aus! Was ich damit auf meinem Privatgelände nach 25 Affengriffen auf 3 Tastern so anstelle, oder evtl sogar mit eienr anderen Software ist mein Bier solange ich ihn nicht im öffentlichen Verkehr in Betrieb nehme.
 
Das rückwärtsdrehen um den Geber 2 mal zu betätigen ist gängig bei den Chips der E-bikes - z.B. Bosch.
Aha, da es ja die Fahrradstaffel war, wer weiß was der Polizist privat fährt und somit mal ein Versuch 🤔.

Mir war das alles so ziemlich egal, mein Verstoß hätte mich sicherlich ein paar Euro gekostet 😉 und ich hatte 5 Minuten 100 Meter weiter, einen Termin.

Es hätte ja auch mit Abfrage der Personalien, Daten des Scooters usw. ausarten können.
So habe ich nicht nur Zeit gespart und gut ist.

Und nun die Auflösung, ich bin wegen einer aufgrund von Bauarbeiten gesperrten Straße (für Kraftfahrzeuge) auf dem leeren Bürgersteig an der auf der Strasse in der Baustelle fahrenden Fahrradstaffel (ja Fahrräder sind frei) rechts vorbeigefahren. Eigentlich schiebe ich die 200 Meter immer aber irgendwie habe ich das wohl vergessen und bin doch gefahren.

Der Ton war nicht so nett, aber alles im grünen Bereich und ich habe ja nichts zu verbergen.

Ja, nicht jeder fährt halt schneller als 20 km/h, es ist nur ein Zweck zum Mittel und der SUV bleibt halt stehen.
Ansonsten gibt es noch das E-Bike oder den 300‘er Vesparoller. In der Stadt wird halt je nach Fahrtweg, -zeit, -weck sowie Wetter das passende Fahrzeug gewählt.

Ich dachte nie mit dem Scooter ~ 2.500 Kilometer in einem Jahr zu fahren. Aber 20 Kilometer kosten mich ca. 15 Cent - sprich für 1 Liter Diesel (jetzt 2,30€) komme ich ca. 300 Kilometer - Wahnsinn 🤪
 
Da kannte der Freund und Helfer ja die Regelung, Beschilderung und sonst alles recht genau. Bei Fahrradstaffel sind die Roller sicherlich auch genau im Tagesauftrag.
Kein Wunder das die mit dir auf dem Fußweg ihren Augen kaum glauben konnten und etwas Barsch waren. :p

Wird Zeit dss die Roller wenigstens aus dem KFZ Bereich in Fahrradäqivalent kommen. Dann wäre auf dem Bürgersteig radeln zwar immernoch nicht gestattet aber Gefühl bleibt es dann bei einer Kleinigkeit und reinen Ermahnung.
(Räder auf Fußwegen zu gestatten wäre natürlich sahne)
Der Gesetzgeber wird da aber ohne massiven Lobbyismus oder sehr viel Glück kaum drangehen.
 
kleine Anekdote. Keine Kontrolle. Aber in nun 4 Monaten das Zweite mal Auffälliges Interesse der Rennleitung.
Einmal Polizeifahrzeug auf Fuß/Radweg aus dem nichts auftauchend einge Meter hinter mir gleichgefahren.
War ein Adventssonntag früher Nachmittag.
Vorgestern Sonntag auf Montagnacht 0:20 unterwegs. Roller hat auffällig 2 Front und Heckleuchten. Ist also definitiv nicht 0815 Standard Serie oder Leihroller.
Entgegenkommende Polizei (dabei noch nicht als solche zu erkennen im Scheinwerferlicht) hält schon ca 150m vor mir einsam vor einem Zebrastreifen und wartet geduldig.
Ich quere den überweg unter Blickaufnahme mit dem Fahrer und fahre in Fußgängerbereich mit nur Fahrrad ausgeschidlert ein. (ja beides eigentlich nicht legal nech^^)
Die netten Beamten dann hinterher und ca. 200m nachgefahren. Am Ziel angelangt hab ich mich entschlossen mal noch ein Wort mit den etwas entfernt stehenden Beamten zu reden.
Angeblich sei ka alles in Ordnung usw. weitere Auskunft wollte man nicht geben bzw. wiegelte ab und wünschte gute Nacht.
Der Beifahrer schaute aber auffällig unauffällig konzentriert immer wieder auf seinen Dienstlaptop dabei.

Beim nächsten mal frag ich dann mal intensiver nach den eigentlichen Beweggründen ;)
Vermute jedoch immernoch Speed/Tuningkontrolle in Kombination mit Versicherungsabfrage. Ob der Schutz besteht. In der Nacht war die Plakettenfarbe sicher auch nicht gut zu sehen oder sie machen es pauschal einfach immer.
 
  • Hilfreich!
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Standard Antwort: „Überprüfung des Versicherungsschutzes, weil grade viele ohne Versicherung fahren.“
Immer die gleiche Ausrede…
(Außer sie finden was😟)
 
Mal 2 Fragen und 1 davon doch eher theoretisch und vielleicht auch unwahrscheinlich, wenn nicht sogar vielleicht ein bisschen dumm :ROFLMAO:😅

1. Es gibt gefühlt 1000 verschiedene Gesetzte für E-Scooter die am Straßenverkehr teilnehmen wegen der Beleuchtung. Was ich bis jetzt so gefunden habe und wohl Vorschrift ist (in Deutschland). Der Roller muss über Seitenreflektoren und ein roten hinteren Reflektor verfügen, zu dem auch Vorderlicht und Rücklicht, welches ja abnehmbar sein darf????
  1. --> Heißt also für mich. Ich kann auch komplett ohne Licht fahren, wenn es tagsüber hell ist?

  2. --> Habe an meinem G30D II die Ninebot-Tasche vorne dran hängen, die den "weißen" Reflektor verdeckt. Ist aber soweit ich das verstehe okay, weil von einem Frontreflektor ja nicht die Rede ist?? Es sei denn da greifen wieder andere Vorschriften von anderen Fahrzeugen.

  3. --> Wie ist im MOMENT die Standardeinstellung für die offizielle DRV 1.70 für den G30D II??? Wie ich mehrfach gelesen habe, ist da die Frontlampe wieder standardmäßig mit an, so wie es auch bei der 1.26 war? Lässt sich die Beleuchtung in der jetzigen offiziellen FW denn gerade überhaupt noch ausschalten? Hintergrund ist. Ich will so "standardmäßig" wie möglich unterwegs sein und so wenig wie möglich "auffallen".

2. Habe ich die SHFW installiert, die ich einfach echt liebe auf Grund der "On-Demand"-Einstellungen. Das 1. Profil beim starten habe ich alles auf Standard von den Geschwindigkeitseinstellungen bzw. habe ich die Höchstgeschwindigkeit auf 21 km/h gesetzt. Das 2. Profil kann ich nur über die SHU-App aktivieren.
  1. --> Was ist jetzt, wenn ein 9x Kluger von unseren Lieblingsjungs- und mädels kommt, der auch ein bisschen Plan davon hat und auf seinem Smartphone auch die SHU-App hat. Und sich denkt "na schauen wir mal, ob er (ich) wirklich die originale FW drauf hat" und er sich dann einfach mit meinem Scooter via BT verbindet und dann sieht, dass ich ne SHFW installiert habe und zudem bekommt er ja dann auch automatisch meine Daten ausgelesen und sieht dann, was im 2. Profil bei mir Phase ist.
    Dürfte der das so einfach? Weil er nimmt ja nicht mein Handy sondern sein eigenes.

  2. --> Mit einer CFW oder SHFW erlischt doch dann meine Versicherung in dem Moment. Also könnten sie mich dann nur für Fahren ohne Versicherung dran kriegen? Oder könnten die sogar mein Roller "beschlagnahmen" und einsacken und 700 € sind dann futsch? Ich meine früher bei Mofas, war das so, dass die Mofa dann "stillgelegt" wurde und man diese dann wieder "vorführen" musste nach "Ausbesserung" und man die Mofa dann wieder fahren durfte.
Ich weiß, dass hier ist keine Rechtsberatung oder so aber wäre für ein paar Infos, vielleicht ja auch aus erster Hand, sehr dankbar 👍 und danke für's durchlesen :)

Roll & Vape on ✌️
 
Mit einer CFW oder SHFW erlischt doch dann meine Versicherung in dem Moment. Also könnten sie mich dann nur für Fahren ohne Versicherung dran kriegen?
Deine Betriebserlaubnis erlischt, aber nicht deine Versicherung. Die bleibt bestehen, sie kann dich dann aber im Schadensfall in (begrenzten) Regress nehmen.

Oder könnten die sogar mein Roller "beschlagnahmen" und einsacken und 700 € sind dann futsch? Ich meine früher bei Mofas, war das so, dass die Mofa dann "stillgelegt" wurde und man diese dann wieder "vorführen" musste nach "Ausbesserung" und man die Mofa dann wieder fahren durfte.
So ist es auch heute noch. Der E-Scooter wird bei Tuningverdacht vorläufig eingezogen und technisch begutachtet, wird was gefunden trägst du die Kosten für die Untersuchung und darfst ihn natürlich erst dann weiterfahren wenn du ihn rückgebaut hast. Er wird dir aber wieder ausgehändigt, ersatzlos eingezogen wird er nicht.