Fragen zu einer Polizeikontrolle

Welchen Trick gibt es denn in Bezug auf das Rückwärtsdrehen des hinteren Rades (Motor) um danach mehr als 20 km/h zu fahren - ist da etwas an mir vorbeigegangen?
Kennst du nicht diese Spielzeugautos, die man nach hinten zieht und die dann richtig Vollgas geben? Vielleicht haben die Beamten diese in ihrem Training benutzt - das Prinzip muss sich ja auf den Roller übertragen lassen. ;)

Ich mach hier natürlich Spaß.
 
Sowas würde ich überhaupt nicht ansprechen, am besten Ahnungslos stellen und nicht mehr sagen als gefragt wird, sonst redet Man sich unter Umständen um Kopf und Kragen.
Vielleicht hast Du den wesentlichen Teil überlesen „Ich fahre ohne CFW“ ganz normal Serie, deshalb brauche ich auch kein Glück in dieser Angelegenheit 👍🏻
 
Das rückwärtsdrehen um den Geber 2 mal zu betätigen ist gängig bei den Chips der E-bikes - z.B. Bosch. Also garnicht mal so abwegig, es einmal zu probieren. Ich hätte die viel mehr gefragt, was denn nun das Problem ist. Anhalten und ausprobieren bis man was findet ist nicht. Entweder der Grund war zu schnelles fahren oder was anderes, dann wird das geandet mit folgen aber wenn das nicht der Fall ist, dann ist auch nix mit "der könnte ja evtl was am Roller haben". Zum Zeitpunkt der Kontrolle ist das Ding 20 gefahren und hat damit die Vorgaben erfüllt, Ende aus! Was ich damit auf meinem Privatgelände nach 25 Affengriffen auf 3 Tastern so anstelle, oder evtl sogar mit eienr anderen Software ist mein Bier solange ich ihn nicht im öffentlichen Verkehr in Betrieb nehme.
 
Das rückwärtsdrehen um den Geber 2 mal zu betätigen ist gängig bei den Chips der E-bikes - z.B. Bosch.
Aha, da es ja die Fahrradstaffel war, wer weiß was der Polizist privat fährt und somit mal ein Versuch 🤔.

Mir war das alles so ziemlich egal, mein Verstoß hätte mich sicherlich ein paar Euro gekostet 😉 und ich hatte 5 Minuten 100 Meter weiter, einen Termin.

Es hätte ja auch mit Abfrage der Personalien, Daten des Scooters usw. ausarten können.
So habe ich nicht nur Zeit gespart und gut ist.

Und nun die Auflösung, ich bin wegen einer aufgrund von Bauarbeiten gesperrten Straße (für Kraftfahrzeuge) auf dem leeren Bürgersteig an der auf der Strasse in der Baustelle fahrenden Fahrradstaffel (ja Fahrräder sind frei) rechts vorbeigefahren. Eigentlich schiebe ich die 200 Meter immer aber irgendwie habe ich das wohl vergessen und bin doch gefahren.

Der Ton war nicht so nett, aber alles im grünen Bereich und ich habe ja nichts zu verbergen.

Ja, nicht jeder fährt halt schneller als 20 km/h, es ist nur ein Zweck zum Mittel und der SUV bleibt halt stehen.
Ansonsten gibt es noch das E-Bike oder den 300‘er Vesparoller. In der Stadt wird halt je nach Fahrtweg, -zeit, -weck sowie Wetter das passende Fahrzeug gewählt.

Ich dachte nie mit dem Scooter ~ 2.500 Kilometer in einem Jahr zu fahren. Aber 20 Kilometer kosten mich ca. 15 Cent - sprich für 1 Liter Diesel (jetzt 2,30€) komme ich ca. 300 Kilometer - Wahnsinn 🤪
 
Da kannte der Freund und Helfer ja die Regelung, Beschilderung und sonst alles recht genau. Bei Fahrradstaffel sind die Roller sicherlich auch genau im Tagesauftrag.
Kein Wunder das die mit dir auf dem Fußweg ihren Augen kaum glauben konnten und etwas Barsch waren. :p

Wird Zeit dss die Roller wenigstens aus dem KFZ Bereich in Fahrradäqivalent kommen. Dann wäre auf dem Bürgersteig radeln zwar immernoch nicht gestattet aber Gefühl bleibt es dann bei einer Kleinigkeit und reinen Ermahnung.
(Räder auf Fußwegen zu gestatten wäre natürlich sahne)
Der Gesetzgeber wird da aber ohne massiven Lobbyismus oder sehr viel Glück kaum drangehen.
 
kleine Anekdote. Keine Kontrolle. Aber in nun 4 Monaten das Zweite mal Auffälliges Interesse der Rennleitung.
Einmal Polizeifahrzeug auf Fuß/Radweg aus dem nichts auftauchend einge Meter hinter mir gleichgefahren.
War ein Adventssonntag früher Nachmittag.
Vorgestern Sonntag auf Montagnacht 0:20 unterwegs. Roller hat auffällig 2 Front und Heckleuchten. Ist also definitiv nicht 0815 Standard Serie oder Leihroller.
Entgegenkommende Polizei (dabei noch nicht als solche zu erkennen im Scheinwerferlicht) hält schon ca 150m vor mir einsam vor einem Zebrastreifen und wartet geduldig.
Ich quere den überweg unter Blickaufnahme mit dem Fahrer und fahre in Fußgängerbereich mit nur Fahrrad ausgeschidlert ein. (ja beides eigentlich nicht legal nech^^)
Die netten Beamten dann hinterher und ca. 200m nachgefahren. Am Ziel angelangt hab ich mich entschlossen mal noch ein Wort mit den etwas entfernt stehenden Beamten zu reden.
Angeblich sei ka alles in Ordnung usw. weitere Auskunft wollte man nicht geben bzw. wiegelte ab und wünschte gute Nacht.
Der Beifahrer schaute aber auffällig unauffällig konzentriert immer wieder auf seinen Dienstlaptop dabei.

Beim nächsten mal frag ich dann mal intensiver nach den eigentlichen Beweggründen ;)
Vermute jedoch immernoch Speed/Tuningkontrolle in Kombination mit Versicherungsabfrage. Ob der Schutz besteht. In der Nacht war die Plakettenfarbe sicher auch nicht gut zu sehen oder sie machen es pauschal einfach immer.
 
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Mal 2 Fragen und 1 davon doch eher theoretisch und vielleicht auch unwahrscheinlich, wenn nicht sogar vielleicht ein bisschen dumm :ROFLMAO:😅

1. Es gibt gefühlt 1000 verschiedene Gesetzte für E-Scooter die am Straßenverkehr teilnehmen wegen der Beleuchtung. Was ich bis jetzt so gefunden habe und wohl Vorschrift ist (in Deutschland). Der Roller muss über Seitenreflektoren und ein roten hinteren Reflektor verfügen, zu dem auch Vorderlicht und Rücklicht, welches ja abnehmbar sein darf????
  1. --> Heißt also für mich. Ich kann auch komplett ohne Licht fahren, wenn es tagsüber hell ist?

  2. --> Habe an meinem G30D II die Ninebot-Tasche vorne dran hängen, die den "weißen" Reflektor verdeckt. Ist aber soweit ich das verstehe okay, weil von einem Frontreflektor ja nicht die Rede ist?? Es sei denn da greifen wieder andere Vorschriften von anderen Fahrzeugen.

  3. --> Wie ist im MOMENT die Standardeinstellung für die offizielle DRV 1.70 für den G30D II??? Wie ich mehrfach gelesen habe, ist da die Frontlampe wieder standardmäßig mit an, so wie es auch bei der 1.26 war? Lässt sich die Beleuchtung in der jetzigen offiziellen FW denn gerade überhaupt noch ausschalten? Hintergrund ist. Ich will so "standardmäßig" wie möglich unterwegs sein und so wenig wie möglich "auffallen".

2. Habe ich die SHFW installiert, die ich einfach echt liebe auf Grund der "On-Demand"-Einstellungen. Das 1. Profil beim starten habe ich alles auf Standard von den Geschwindigkeitseinstellungen bzw. habe ich die Höchstgeschwindigkeit auf 21 km/h gesetzt. Das 2. Profil kann ich nur über die SHU-App aktivieren.
  1. --> Was ist jetzt, wenn ein 9x Kluger von unseren Lieblingsjungs- und mädels kommt, der auch ein bisschen Plan davon hat und auf seinem Smartphone auch die SHU-App hat. Und sich denkt "na schauen wir mal, ob er (ich) wirklich die originale FW drauf hat" und er sich dann einfach mit meinem Scooter via BT verbindet und dann sieht, dass ich ne SHFW installiert habe und zudem bekommt er ja dann auch automatisch meine Daten ausgelesen und sieht dann, was im 2. Profil bei mir Phase ist.
    Dürfte der das so einfach? Weil er nimmt ja nicht mein Handy sondern sein eigenes.

  2. --> Mit einer CFW oder SHFW erlischt doch dann meine Versicherung in dem Moment. Also könnten sie mich dann nur für Fahren ohne Versicherung dran kriegen? Oder könnten die sogar mein Roller "beschlagnahmen" und einsacken und 700 € sind dann futsch? Ich meine früher bei Mofas, war das so, dass die Mofa dann "stillgelegt" wurde und man diese dann wieder "vorführen" musste nach "Ausbesserung" und man die Mofa dann wieder fahren durfte.
Ich weiß, dass hier ist keine Rechtsberatung oder so aber wäre für ein paar Infos, vielleicht ja auch aus erster Hand, sehr dankbar 👍 und danke für's durchlesen :)

Roll & Vape on ✌️
 
Mit einer CFW oder SHFW erlischt doch dann meine Versicherung in dem Moment. Also könnten sie mich dann nur für Fahren ohne Versicherung dran kriegen?
Deine Betriebserlaubnis erlischt, aber nicht deine Versicherung. Die bleibt bestehen, sie kann dich dann aber im Schadensfall in (begrenzten) Regress nehmen.

Oder könnten die sogar mein Roller "beschlagnahmen" und einsacken und 700 € sind dann futsch? Ich meine früher bei Mofas, war das so, dass die Mofa dann "stillgelegt" wurde und man diese dann wieder "vorführen" musste nach "Ausbesserung" und man die Mofa dann wieder fahren durfte.
So ist es auch heute noch. Der E-Scooter wird bei Tuningverdacht vorläufig eingezogen und technisch begutachtet, wird was gefunden trägst du die Kosten für die Untersuchung und darfst ihn natürlich erst dann weiterfahren wenn du ihn rückgebaut hast. Er wird dir aber wieder ausgehändigt, ersatzlos eingezogen wird er nicht.
 
Deine Betriebserlaubnis erlischt, aber nicht deine Versicherung. Die bleibt bestehen, sie kann dich dann aber im Schadensfall in (begrenzten) Regress nehmen.


So ist es auch heute noch. Der E-Scooter wird bei Tuningverdacht vorläufig eingezogen und technisch begutachtet, wird was gefunden trägst du die Kosten für die Untersuchung und darfst ihn natürlich erst dann weiterfahren wenn du ihn rückgebaut hast. Er wird dir aber wieder ausgehändigt, ersatzlos eingezogen wird er nicht.

Ah okay. Und sowas kostet dann bestimmt auch 100 - 200 € son Gutachten oder???
Seite Gelber zugelassener Reflktor oder Weiß retroreflektive rückstrahlender geschlossener Felgen/Reifenring. (Lustigerweise Weiß Rückstrahend nicht unbedingt Tagfarbe auch Weiß) Hinten rot, vorne weiß Pflicht. Die Reflektoren müssen Zulassung dafür besitzen und dürfen wie alle anderen Lichteinrichtungen niemals Abgedeckt werden.
Licht mindestens eine Lampe voraus weiß und nach hinten rot auch mit Zulassung nichts darf Blinken davon. Kann abnehmbar sein.
Gibt keine Pflicht wie beim Mottorrad dauerhaft Licht an zu haben.
Aber wieder eine Regelung aus dem KFZ Bereich wenn Rücklicht (fest verbaut ?) eingeschalten muss gleichzeitig auch Frontlicht an sein.
(andersrum jedoch nicht siehe Tagfahrlichter)
Die Frontbeleuchtung darf ein zugelassenes Tagfahrlicht sein (von denen es garnicht soviele gibt). Nachts und bei schlechter Sicht dann zwingend Abblendlicht und Um/Zuschaltbar Fernlicht zusätzlich zu diesem.

weils gerade so schön ist.. Klingel muss sein. Hupe darf zusätzlich. Und das einzige was legal Blinken darf sind gelbe Blinker (mit Zulassung) die nicht Baulich mit dem Rücklicht oder Reflektor zusammen in einem Gehäuse sein dürfen.
Mehrere Rücklichter und Frontlichter gingen übrigens ebenfalls. Auch Übereinander oder Nebeneinander. Genauso darf zugelassenes Bremslicht extra noch dabei sein.

Alter. WTF. Noch "komplizierter" geht es aber nicht von der Gesetzeslage her oder? Ich danke dir für diese ausführliche Beschreibung zum Thema Beleuchtung. Also gut. Dann werde ich mein Frontlicht so einschalten, dass es immer zusammen mit dem Rücklicht leuchtet, falls ich dieses einschalte. Wegen dem Frontreflektor gut zu wissen (y), dann muss ich morgen noch mal meine Tasche umbauen, so dass der Reflektor wieder frei ist.

Aber auch geil, dass ich sonst so viele Front- und Rücklichter anbauen darf wie ich will (zusätzlich). Geil dann kann ich mir ja nen Ufo bauen :ROFLMAO: oder da gab es doch mal diesen einen Roboter der vorne auch noch so 2 untere Lichter hatte, naja ist auch egal wie der heißt, wäre Off-Topic aber typisch wieder deutsche Gesetzte 😅😂

BTW: Sind diese "CYCL WingLights" denn eigentlich zugelassen? Denn so Blinker würden mich tatsächlich interessieren, wenn ich ehrlich bin.

Ist euch schonmal aufgefallen, dass noch niemand über Kennzeichenbeleuchtung nachgedacht hat. ;) :D

Ich meine davon hatte ich auch was dazu gelesen, dass das wohl "ausgeleuchtet" sein soll oder so aber da bin ich mir gerade nicht mehr so sicher.
 
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Ah okay. Und sowas kostet dann bestimmt auch 100 - 200 € son Gutachten oder???
Jeep, und das neue Gutachten welches dir die Mängelfreiheit bescheinigt kostet auch wieder.

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Zur Ausrüstung gibt es diese Merkblätter für die Rennleitung:

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auf www.streifenhelfer.de
 

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Jeep, und das neue Gutachten welches dir die Mängelfreiheit bescheinigt kostet auch wieder.

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Zur Ausrüstung gibt es diese Merkblätter für die Rennleitung:

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auf www.streifenhelfer.de

Uff, das kannte ich noch gar nicht. Sehr detailreich. Vielen Dank Reiner (y)
Was mich jetzt nur bisschen verwirrt, der G30D II hat ja nur "1" Bremse, auch wenn damit die Motorbremse getriggert wird aber das ist ja dann nicht unabhängig oder steh ich da jetzt gerade aufn Schlauch? 🙈

Hab ich mir aber direkt mal runter geladen und schau mir das morgen dann mal genau an.
 
Die Ekfv ist im Internet abrufbar. In ihr genannte weiterführende Regelungen kann man schlicht Googeln und ebenfalls finden.

Hab mir die EKFV nun schon mehrfach durchgearbeitet und deren verschwurbelte Bleuchtungsabsätze einfach mal mit den entsprechenden Passagen der Stvo abgeglichen und in einen gemeinsamen Text kopiert.
Die entsprechen ner Mischung aus Fahrradbeleuchutng und allgemeinen Kfz Regelungen.

Eigentlich ging es mir um Anbau mehrerer Lampen und anschaltbar. Blinkeranbau aber auch optional zusätzliche Seitenreflektoren.
Ich wollte am liebsten Rücklicht immer an und Frontlich schalten. Darfst aber nicht^^ tja nun ist halt alles aus.

Und Reflektorstreifen aufbringen. Die sind aber nur als Umrisskennzeichnung an LKW, großen 6m+ Tranportern und Anhängern erlaubt.
Da aber nur mit spezieller Zulassung sind riesig breit, lustigerweise auch in unterschiedlichen Farben gestattet und als vollflächige Motive^^
Tjoa da die eh nicht am Rollerchen zulässig und Räder nur entweder Oder zu nutzen sind.. sowie sich bescheiden rund bekleben lassen...

sind es einfach fast 5m "illegales" 5mm breites Glasperl Reflektorband geworden.
Letztens Politente Nachts hinter mir hat sich nicht dafür speziell Interessiert^^ Ich fahr da solange auf Dummfang bis es jemanden Stört.
Besser so als umgefahren zu werden beim Straße überqueren..
Und die Reflektorstreifen helfen auch wenn das Rollerchen auf dem Fußweg abgestellt wird.

Eine Kennzeichenbeleuchtung übrigens ist erlaubt aber nicht zwingend notwendig.
Die Versicherungs Kennzeichen dürfen nicht verdeckt sein sondern müssen sichtbar von Hinten zu lesen angebracht sein.(sollte klar sein^^)
Seit letztem Jahr wohl auch aufgeklebt auf leicht gerundete Flächen möglich. (hab die Passage dazu noch nicht gefunden bzw. war zu faul)
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Uff, das kannte ich noch gar nicht. Sehr detailreich. Vielen Dank Reiner (y)
Was mich jetzt nur bisschen verwirrt, der G30D II hat ja nur "1" Bremse, auch wenn damit die Motorbremse getriggert wird aber das ist ja dann nicht unabhängig oder steh ich da jetzt gerade aufn Schlauch? 🙈

Hab ich mir aber direkt mal runter geladen und schau mir das morgen dann mal genau an.
Denk aber daran das dieses auch nur von Dritten zusammengestellte Merkzettelchen sind und keine Offiziellen Texte.

Zu den Bremsen ist einfach erklärt. Die EKFV sagt zwei unabhängige Bremsen. Nicht Unabhängig zu betätigen!
KFZ haben auch zwei unabhängige Bremsen nämlich die mehrfachen Bremskreise. Aber nur eine Betätigung mittels Pedal.
Die Handbremse ist extra für KFZ aufgeführt und keine Betriebsbremse. Der Feststellbremspassus hat es übrigens auch in die EKFV geschafft nämlich bei dem Absatz zur Verzögerungseinrichtung.

Ganz Ehrlich. Lest euch die EKFV doch einfach mal Interessenhalber durch.^^

§ 4 Anforderungen an die Verzögerungseinrichtung

(1) Ein Elektrokleinstfahrzeug muss mit zwei voneinander unabhängigen Bremsen im Sinne des § 65 Absatz 1 Satz 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ausgerüstet sein, die 1.
das Fahrzeug bis zum Stillstand abbremsen können,
2.
bis zur Maximalgeschwindigkeit wirken,
3.
mindestens einen Verzögerungswert von 3,5 m/s2 erreichen und
4.
jeweils einzeln bei Ausfall der jeweils anderen Bremse eine Mindestverzögerung von 44 Prozent der Bremswirkung nach Nummer 3 erreichen, ohne dass das Kraftfahrzeug seine Spur verlässt.
(2) Ein drei- oder vierrädriges Elektrokleinstfahrzeug muss mit einer fest angebrachten Einrichtung ausgerüstet sein, die das Elektrokleinstfahrzeug festzustellen vermag.
 
Nur gruselig wenn man leicht zu Gruseln ist (oder die Bestimmungen nicht kennt oder kennen mag) ^^
Schön für dich wenn was auch immer der Handel hergibt 100% genau deinen Bedürfnissen entspricht.
Mit gesundem Menschenverstand gehandelt und aus Einsicht in die Notwendigkeit ist allerdings der Grund weswegen ich gewisse Änderungen gemacht habe.
Ob der Einkaufstaschenhaken dann noch nötig war wird die Zukunft zeigen :p


Außerdem ist aus deiner Aussage zu Entnehmen das du sehrwohl Änderungen vornimmst. Nur wohl aus gewissen Gründen diese nicht auffallen sollen?
 
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ja und? Ist nix ungewöhnlich an der Beschilderung oder unklar oder falsch.

Die Verkehrsfläche ist als Fahrradstraße ausgewiesen. Dieser stellt den Vorherschenden Verkehr dar.
Fahrräder dürfen die ganze Breite der Fahrbahn nutzen und auch dauerhaft nebeneinander Fahren. Der Kfz Verkehr ist dort nun nachrangig und muss besondere Rücksicht nehmen. KFZ Höchstgeschwindikeit ist automatisch auf 30km/h auch ohne extra Beschilderung.

Einbahnstraße sollte auch klar sein. Durch Fahrrad Frei Beschilderung aus dieser Richtung für Fahrräder zu befahren. Und diese Beschilderung gilt inzwischen ebenfalls für EKFV Roller.

Die Art der Straßenausweisung ist sogar in der Wikipedia so benannt. naja und die Bemerkung das dazu noch mehr Aufklärungsarbeit zu leisten sein :p
Außerdem auch das die Ausgestaltung von Fahrradstraßen noch nicht näher in der Stvo definiert ist und auch Gerichte beschäftigt.
 
  • Das Sinnbild „Elektrokleinstfahrzeug im Sinne der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV)“ wurde eingeführt. Damit ist es möglich spezielle Parkflächen für Elektrokleinstfahrzeuge, auch in Kombination mit Fahrrädern, vorzuhalten.
  • Bei einer Freigabe der Einbahnstraßen in Gegenrichtung für Radfahrende mit dem Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ gilt dies auch für Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der eKFV.
  • Fahrradzonen, die mit der StVO-Novelle eingeführt wurden, können auch von Elektrokleinstfahrzeugen wie vom Radverkehr genutzt werden.

§10 führt den Passus noch nicht. Ist aber auch dort nur in der Fassung von 2019 also nicht ganz aktuell.

War in den Medien letztes Jahr und da hier bei mir ein prominenter Fall einer Einbahnstraße ist war genau das Thema dann dabei auch aufgefallen.
Nächste Novelle der EKFV ist übrigens 2023 vorgesehen^^ Und wieso die Netten Behörden ihre Internatauftritte nicht "Zeitnah" bearbeitet bekommt ist wohl auf ewig ein Mysterium.

Das erste ist die Webseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr. Das zweite das Bundesministerium der Justiz... kann sein deren Fax Geräte sind defekt :P